Mandat
Die Hauptversammlung setzt sich aus den politischen Vertretern der Mitgliedsregionen zusammen. Sie beschließt die politische Strategie der VRE, verabschiedet den Haushalt und entscheidet über die Einrichtung von Kommissionen oder speziellen Aufträgen und die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern.Sie wählt den Präsidenten der VRE und die Vorstandsmitglieder auf zwei Jahre sowie den Generalsekretär auf fünf Jahre.
Mandat
Der Vorstand trifft alle für den ordentlichen Ablauf der Geschäftsführung zwischen zwei Hauptversammlungen notwendigen Entscheidungen und koordiniert die themenbezogenen Arbeiten der Kommissionen. Er tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Seine Mitglieder werden von der Hauptversammlung (auf Vorschlag der Mitgliedsregionen) gewählt, wobei mindestens ein Regionalvertreter pro Staat, der in der VRE vertreten ist, in den Vorstand gewählt wird.
Mandat
Der Präsident, die zwei Vizepräsidenten, der Vizepräsident Schatzmeister und die Präsidenten der Kommissionen bilden zusammen das Präsidium. In der Zeit zwischen zwei Vorstandssitzungen und per Vollmacht ist das Präsidium berechtigt, zusammenzutreten und Beschlüsse zu fassen, die dann dem Vorstand bei der nächsten Vorstandssitzung vorzulegen sind.